Die Schulordnung der Musikschule Karlsfeld e.V.

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*Die weibliche und diverse Form ist der männlichen Form im Folgenden gleichgestellt. Aus Gründen der besseren
Lesbarkeit haben wir uns in allen Texten für die Verwendung des generischen Maskulinums entschieden.

Unterrichtsentgelt
Es gilt die Entgeltordnung der Musikschule Karlsfeld e.V. in der Fassung vom 18.01.2022.
Die Bezahlung erfolgt per Bankeinzug und sie ist fällig bei
– einmaliger Zahlungsweise: am 15. November
– zwei Ratenzahlungen: jeweils am 15. November und 15. Mai
– zwölf Ratenzahlungen: jeweils zum 15. des Monats.
Das Verwaltungsentgelt ist am 15. November fällig.
Es werden keine Rechnungen versandt.


Unterrichtsform
Der Unterricht findet als Präsenzunterricht ausschließlich in den von der Musikschule
zugewiesenen Räumen statt. In Zeiten von Schließung der Musikschule aufgrund von
Rechtsverordnung oder behördlicher Anordnung kann der Unterricht durch digitale Technologien
im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erfolgen.
Für die Musikschule gilt die Schuljahres-, Ferien- und Feiertagsordnung am Unterrichtsort. Hier
können u. a. abweichende Regelungen durch die Schule getroffen werden, auf die die Musikschule
keinen Einfluss hat.
Es besteht kein Anspruch auf Unterricht bei bestimmten Lehrkräften und zu bestimmten Zeiten,
Wünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt.


Unterrichtsausfall/Krankheit
Vom Schüler weniger als 48 Stunden vor dem Unterrichtstermin abgesagte Stunden verfallen bei
gleichzeitiger Vergütung der Lehrkraft.
Für vom Schüler mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtstermin abgesagte
Unterrichtsstunden kann die Lehrkraft einen Ersatztermin anbieten.
Der Schüler darf nicht zum Unterricht erscheinen, wenn er so krank ist, dass für die Lehrkraft bzw.
Mitschüler unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.


Öffentliche Auftritte/Wettbewerbe
Die musikalische Mitwirkung bei öffentlichen Veranstaltungen, Wettbewerben,
Tonträgeraufnahmen und in Konzerten muss vorher mit dem Lehrer abgestimmt werden; das
gleiche gilt für das Vorspielen zum Zweck der Bewerbung.
Vorspielstunden in der Musikschule gelten als Unterrichtsstunden.


Haftung
Die Musikschule übernimmt die Haftung im Rahmen einer von ihr abgeschlossenen
Schülerunfallversicherung, deren Inhalt und Umfang sich nach der für allgemeinbildende Schulen
bestehenden Regel richtet.


Karlsfeld, 18.01.2022

Musikschule Karlsfeld